Rechtsprechung
VG Bayreuth, 08.06.2009 - B 3 K 08.629 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenbeitrag; Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten; Belastungen aus Eigentumswohnungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 11.03.2009 - 12 CS 08.3091
Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommen
Auszug aus VG Bayreuth, 08.06.2009 - B 3 K 08.629
Die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde wies der Bayer. Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 11.03.2009 (12 CS 08.3091) zurück und führte u. a. aus, dass es im Hauptsacheverfahren einer vertiefteren Betrachtung zur Frage der Berücksichtigung der Schuldverpflichtungen im Zusammenhang mit den beiden fremd genutzten Wohnungen in ... und ...-Mitte bedürfe.Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und dem nicht näher bezifferten Verlust aus selbständiger Tätigkeit durch die Beteiligung an der Fa. ... GmbH und Co. KG verweist die Kammer auf den bereits im Sofortverfahren angesprochenen allgemeinen Grundsatz des Verbots des Verlustausgleichs aus mehreren Einkommensarten im Sozialleistungsrecht (vgl. BSG vom 12.06.1992, Az. 11 RAr 75/91, ; BayVGH vom 11.03.2009 - Az. 12 CS 08.3091 m.w.N.).
- BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91
Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen - …
Auszug aus VG Bayreuth, 08.06.2009 - B 3 K 08.629
Hinsichtlich der vom Kläger geltend gemachten negativen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und dem nicht näher bezifferten Verlust aus selbständiger Tätigkeit durch die Beteiligung an der Fa. ... GmbH und Co. KG verweist die Kammer auf den bereits im Sofortverfahren angesprochenen allgemeinen Grundsatz des Verbots des Verlustausgleichs aus mehreren Einkommensarten im Sozialleistungsrecht (vgl. BSG vom 12.06.1992, Az. 11 RAr 75/91, ; BayVGH vom 11.03.2009 - Az. 12 CS 08.3091 m.w.N.).
- VG Braunschweig, 10.03.2015 - 3 A 174/14
Bedarfsgemeinschaft; Einstandspflicht; Kostenbeitrag; Stiefkind
Die Finanzierung solch fremd genutzter Immobilien stellen Kosten für die Anschaffung von vermögensbildenden Luxusgütern dar, die nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen dürfen (Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 08.06.2009, Az. B 3 K 08.629; bestätigt durch Beschluss des Bayrischen Gerichtshofs vom 17.12.2009, Az. 12 ZB 09.1801, juris).